Sechzehnter Abschnitt — Straftaten gegen das Leben
§ 222 StGB – Fahrlässige Tötung
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 222 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 222 StGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 222 StGB drankommt
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Rechtsprechung zu § 222 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BGH, Beschluss v. 02.11.2023 – 6 StR 128/23Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen d…BGH, Urteil v. 13.10.2021 – 2 StR 418/19Zum Umfang der Kontrollpflichten bei vertikaler Aufgabendelegation auf einer Großbaustelle und zur Reichweite des Vertrauensgrundsatzes bei horizontal…BGH, Beschluss v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzu…