Strafrecht · Definition
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
§ 222 StGB§ 229 StGB§ 13 StGB
Erforderliche Verbindung zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Erfolg: Der Erfolg ist nur zurechenbar, wenn er bei pflichtgemäßem Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre. (Korrektiv bei Fahrlässigkeitsdelikt und unechtem Unterlassen.)