BGH · Strafrecht

Schreckschuss / Geistliche-Fall

GSSt 1/57 · 1958-02-13

Leitsätze

Vorsatz setzt das Wissen und Wollen aller Tatbestandsmerkmale voraus. Auch beim bedingten Vorsatz muss der Täter den Erfolgseintritt billigend in Kauf nehmen. Wer auf den Eintritt eines Erfolges vertraut, handelt nicht mit Eventualvorsatz (bewusste Fahrlässigkeit).

Sachverhalt

Bei der Verfolgung eines Diebes gab ein Polizist einen Warnschuss in die Luft ab. Die Kugel traf einen Unbeteiligten tödlich. Streitig: Liegt eine Strafbarkeit wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötungsdelikts vor?

Zitierte Normen

§ 15 StGB§ 16 StGB§ 212 StGB§ 222 StGB

Prüfungsschemata dazu

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitDolus generalisErlaubtes RisikoTatbestandsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumError in persona vel obiectoAberratio ictusPutativnotwehrTotschlagTötung auf VerlangenObjektive ZurechnungVertrauensgrundsatzPflichtwidrigkeitszusammenhangEigenverantwortliche Selbstgefährdung
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