Strafrecht · Definition

Error in persona vel obiecto

§ 16 StGB

Der Täter verwechselt das tatsächlich angegriffene Tatobjekt mit dem von ihm vorgestellten. Bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit (z.B. Mensch / Mensch) ist der Irrtum unbeachtlich.

Verwandte Begriffe

FahrlässigkeitTatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare Täterschaft
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