Strafrecht · Definition

Erlaubnistatbestandsirrtum

§ 16 StGB analog

Was versteht man unter „Erlaubnistatbestandsirrtum“?

Der Täter irrt über die tatsächlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes (z.B. nimmt fälschlich einen Angriff an). Die h.M. (eingeschränkte Schuldtheorie) wendet § 16 I StGB analog an: Vorsatzschuld entfällt, ggf. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.

Rechtsprechung zu diesen Normen

Schreckschuss / Geistliche-FallBGH GSSt 1/57 · BGHSt 11, 268VerbotsirrtumBGH GSSt 2/51 · BGHSt 2, 194Rose-RosahlPreußisches Obertribunal – · GA 7, 322

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 5. Zivilsenat V ZR 50/25Urteil vom 24.04.2026 · zu § 16 StGB analog

1. Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss widerspricht im Allgemeinen dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt; die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Willkürprüfung …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 8. Zivilsenat VIII ZR 58/23Urteil vom 25.09.2024 · zu § 16 StGB analog

1. Zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts des Leasingnehmers im Falle eines Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21, C-232/21, NJW 2024, 809 Rn. 126 ff. - BMW Bank; Senatsurteil vom 24. Februar 2021 - VIII ZR 36/20, BGHZ 229, 59 Rn. 20 ff.). 2. Zur Frage des Vorliegens eines Kraftfahrzeugvermietungsvertrags im Sinne von § …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 1. Zivilsenat I ZR 27/23Urteil vom 25.07.2024 · zu § 16 StGB analog

Gesamtvertrag Kabelweitersendung 1. Bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags kann eine Indizwirkung für die Billigkeit einer Regelung nicht nur vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen, sondern auch vergleichbaren Regelungen in Verträgen zukommen, die eine Verwertungsgesellschaft mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen hat, soweit nicht besondere Umstände gegen eine solche Annahme …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 16 StGB · Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftAnstiftung
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