Strafrecht · Definition

Erlaubnistatbestandsirrtum

§ 16 StGB analog

Der Täter irrt über die tatsächlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes (z.B. nimmt fälschlich einen Angriff an). Die h.M. (eingeschränkte Schuldtheorie) wendet § 16 I StGB analog an: Vorsatzschuld entfällt, ggf. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit.

Verwandte Begriffe

FahrlässigkeitTatbestandsirrtumVerbotsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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