Strafrecht · Strafrecht AT

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)

§ 11 StGB§ 15 StGB

Meta-Schema für jeden Strafrechtsfall: Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld in dreistufigem Aufbau.

Wie prüft man das?

  1. A. Tatbestand
  2. I. Objektiver TatbestandHandlung, Erfolg, Kausalität (Äquivalenztheorie), objektive Zurechnung
  3. II. Subjektiver TatbestandVorsatz (Wissen + Wollen) bzgl. aller obj. TB-Merkmale; ggf. besondere subj. Merkmale
  4. B. RechtswidrigkeitIndizielle Vermutung; Rechtfertigungsgründe prüfen (§ 32 Notwehr, § 34 rechtf. Notstand, Einwilligung)
  5. C. Schuld
  6. I. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20, 21 StGB)
  7. II. Unrechtsbewusstsein (§ 17)
  8. III. Keine Entschuldigungsgründe (§ 33, § 35)
  9. D. Strafzumessung, Konkurrenzen

Welche Fehler passieren hier häufig?

  • Vorsatz bezieht sich auf alle obj. TB-Merkmale – Irrtum über ein Merkmal: § 16 I StGB.
  • Rechtfertigung ist meist Schwerpunkt der Falllösung – Notwehr und Notstand sauber prüfen.
  • Entschuldigender Notstand (§ 35) wird oft mit rechtfertigendem (§ 34) verwechselt.

Definitionen zu diesem Schema

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitDolus generalisErlaubtes Risiko
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