Strafrecht · Definition

Bewusste Fahrlässigkeit

§ 15 StGB

Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass er nicht eintreten wird.

Wird geprüft in

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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