Strafrecht · Definition
Bewusste Fahrlässigkeit
§ 15 StGB
Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass er nicht eintreten wird.
Strafrecht · Definition
Bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt zwar für möglich hält, jedoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass er nicht eintreten wird.