BGH · Strafrecht

Klingenstecher

1 StR 552/82 · 1983-02-15

Leitsätze

Bei objektiv äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs rechnete und ihn auch billigend in Kauf nahm. Bei der Vorsatzprüfung ist diese Indizwirkung der objektiven Gefährlichkeit zu beachten, kann aber durch entgegenstehende Umstände entkräftet werden.

Sachverhalt

Der Angeklagte stach mehrfach mit einem Messer auf das Opfer ein. Er gab an, nur verletzen, nicht töten zu wollen. Die Schläge waren jedoch lebensgefährlich.

Zitierte Normen

§ 212 StGB§ 15 StGB§ 16 StGB

Prüfungsschemata dazu

Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TotschlagTötung auf VerlangenDolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitDolus generalisErlaubtes RisikoTatbestandsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumError in persona vel obiectoAberratio ictusPutativnotwehr
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