Strafrecht · Definition

Dolus generalis

§ 15 StGB

Der Täter erreicht den tatbestandlichen Erfolg in zwei Handlungsakten, irrt aber über die genaue Kausalkette. Nach h.M. unbeachtlich, soweit der Geschehensablauf nicht wesentlich von der Vorstellung abweicht (Lehre von der unwesentlichen Abweichung).

Wird geprüft in

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

FahrlässigkeitTatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare Täterschaft
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