Strafrecht · Strafrecht AT

Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)

§ 222 StGB§ 229 StGB§ 15 StGB

Prüfungsaufbau der fahrlässigen Erfolgsdelikte – mit dem Pflichtwidrigkeitszusammenhang als dogmatischem Herzstück.

Aufbau

  1. I. Tatbestand
  2. 1. Erfolgseintritt
  3. 2. KausalitätConditio-sine-qua-non.
  4. 3. Objektive SorgfaltspflichtverletzungMaßstab: besonnener Mensch des Verkehrskreises; Vorhersehbarkeit.
  5. 4. Objektive ZurechnungPflichtwidrigkeitszusammenhang; Schutzzweck der Norm.
  6. II. Rechtswidrigkeit
  7. III. SchuldSUBJEKTIVE Sorgfaltswidrigkeit und Vorhersehbarkeit nach individuellen Fähigkeiten.

Typische Klausurfehler

  • Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Wäre der Erfolg auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten, entfällt die Zurechnung (Radfahrer-Fall); die Risikoerhöhungslehre der Gegenauffassung senkt diese Hürde.
  • Vertrauensgrundsatz: Wer sich verkehrsgerecht verhält, darf auf das verkehrsgerechte Verhalten anderer vertrauen – Grenze bei erkennbar Verkehrsuntüchtigen und Kindern.
  • Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers schließt die objektive Zurechnung aus (Heroinspritzen-Fall).
  • Übernahmefahrlässigkeit: Die Sorgfaltswidrigkeit kann im ÜBERNEHMEN einer Aufgabe liegen, der man erkennbar nicht gewachsen ist.

Definitionen zu diesem Schema

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitFahrlässigkeitDolus generalisObjektive ZurechnungVertrauensgrundsatzPflichtwidrigkeitszusammenhang
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