Strafrecht · Strafrecht AT
Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)
§ 222 StGB§ 229 StGB§ 15 StGB
Prüfungsaufbau der fahrlässigen Erfolgsdelikte – mit dem Pflichtwidrigkeitszusammenhang als dogmatischem Herzstück.
Aufbau
- I. Tatbestand
- 1. Erfolgseintritt
- 2. KausalitätConditio-sine-qua-non.
- 3. Objektive SorgfaltspflichtverletzungMaßstab: besonnener Mensch des Verkehrskreises; Vorhersehbarkeit.
- 4. Objektive ZurechnungPflichtwidrigkeitszusammenhang; Schutzzweck der Norm.
- II. Rechtswidrigkeit
- III. SchuldSUBJEKTIVE Sorgfaltswidrigkeit und Vorhersehbarkeit nach individuellen Fähigkeiten.
Typische Klausurfehler
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Wäre der Erfolg auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten, entfällt die Zurechnung (Radfahrer-Fall); die Risikoerhöhungslehre der Gegenauffassung senkt diese Hürde.
- Vertrauensgrundsatz: Wer sich verkehrsgerecht verhält, darf auf das verkehrsgerechte Verhalten anderer vertrauen – Grenze bei erkennbar Verkehrsuntüchtigen und Kindern.
- Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers schließt die objektive Zurechnung aus (Heroinspritzen-Fall).
- Übernahmefahrlässigkeit: Die Sorgfaltswidrigkeit kann im ÜBERNEHMEN einer Aufgabe liegen, der man erkennbar nicht gewachsen ist.