Strafrecht · Definition

Vertrauensgrundsatz

§ 222 StGB§ 229 StGB

Wer sich selbst verkehrsgerecht / sorgfaltsgemäß verhält, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer / Beteiligte sich pflichtgemäß verhalten. Begrenzt die objektive Sorgfaltspflicht beim Fahrlässigkeitsdelikt.

Wird geprüft in

Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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