Strafrecht · Definition

Gefährliches Werkzeug

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Gefährliches Werkzeug ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Wird geprüft in

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

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