Strafrecht · Körperverletzungsdelikte
Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)
§ 223 StGB§ 224 StGB§ 228 StGB
§ 223 als Grundtatbestand, § 224 als Qualifikation mit fünf Nummern.
Aufbau
- A. Strafbarkeit nach § 223 I StGB
- I. Objektiver TatbestandKörperliche Misshandlung ODER Gesundheitsschädigung
- II. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- III. Rechtswidrigkeit — Einwilligung§ 228 StGB: Schranke der Sittenwidrigkeit
- IV. Schuld
- B. Qualifikation nach § 224 I StGB
- 1. Nr. 1: Beibringung von Gift / gesundheitsschädlichen Stoffen
- 2. Nr. 2: Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- 3. Nr. 3: Hinterlistiger Überfall
- 4. Nr. 4: Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich
- 5. Nr. 5: Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
Typische Klausurfehler
- Gefährliches Werkzeug — abstrakt-konkrete Eignung erforderlich.
- Nr. 5: abstrakte Lebensgefährdungseignung genügt; konkrete Gefahr nicht nötig.
- Einwilligung (§ 228): Sittenwidrigkeit als ungeschriebene Grenze.