Strafrecht · Definition

Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)

§ 223 StGB

Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Klausurformel – so schreibst du es

Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Wird geprüft in

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

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