Strafrecht · Definition
Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)
§ 223 StGB
Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Klausurformel – so schreibst du es
Üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.