Strafrecht · Definition
Rechtfertigende Einwilligung
Was versteht man unter „Rechtfertigende Einwilligung“?
Die Einwilligung ist der vor der Tat erklärte Verzicht des Rechtsgutsträgers auf den strafrechtlichen Schutz eines disponiblen Rechtsguts. Voraussetzungen: Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut, Einwilligungsfähigkeit (natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit), Erklärung vor der Tat, Freiheit von Willensmängeln, keine Sittenwidrigkeit (§ 228 StGB bei Körperverletzung).
Gesetzestext
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.
Klausurformel
Wie formuliert man das in der Klausur?
Disponibles Rechtsgut + Dispositionsbefugnis + Einwilligungsfähigkeit + vorherige Erklärung + frei von Willensmängeln + nicht sittenwidrig.