Strafrecht · Definition
Abstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Bei § 224 I Nr. 2 muss das Werkzeug nach seiner objektiven Beschaffenheit (abstrakt) UND der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall (konkret) zur erheblichen Verletzung geeignet sein – zweistufige Prüfung.