Strafrecht · Definition

Abstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)

§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Bei § 224 I Nr. 2 muss das Werkzeug nach seiner objektiven Beschaffenheit (abstrakt) UND der konkreten Art seiner Verwendung im Einzelfall (konkret) zur erheblichen Verletzung geeignet sein – zweistufige Prüfung.

Wird geprüft in

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

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