Strafrecht · Definition

Dolus eventualis (Bedingter Vorsatz)

§ 15 StGB

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt (Billigungstheorie der h.M.).

Klausurformel – so schreibst du es

Der Täter hielt den Erfolgseintritt für möglich und nahm ihn billigend in Kauf.

Wird geprüft in

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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