Strafrecht · Definition
Dolus eventualis (Bedingter Vorsatz)
§ 15 StGB
Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt (Billigungstheorie der h.M.).
Klausurformel – so schreibst du es
Der Täter hielt den Erfolgseintritt für möglich und nahm ihn billigend in Kauf.