Strafrecht · Definition
Dolus directus 1. und 2. Grades
Was versteht man unter „Dolus directus 1. und 2. Grades“?
Dolus directus 1. Grades (Absicht) liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen. Dolus directus 2. Grades besteht im sicheren Wissen, dass die Tatbestandsverwirklichung eintritt, auch wenn sie unerwünscht ist.
Rechtsprechung zu diesen Normen
Amtliche Fundstellen
Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.
1. Der Adressat einer auf der Grundlage von Insiderinformationen erteilten Empfehlung unterliegt nach der Sonderregelung des Art. 8 Abs. 3 MAR dem insiderrechtlichen Erwerbs- und Veräußerungsverbot, selbst wenn die Empfehlung nicht mit der Mitteilung der Insiderinformation einhergeht. 2. Für die Verwirklichung des Tatbestandes von § 119 Abs. 3 WpHG ist nach allgemeinen strafrechtlichen …
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗1. Zur rechtlichen Bewertung eines Alternativvorsatzes, wenn sich dieser auf die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger bezieht. 2. Die Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 StPO hat zur Folge, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht mehr zurückgenommen werden kann.
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Gesetzestext
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.