Strafrecht · Definition
Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)
Was versteht man unter „Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)“?
Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes, gleichgültig ob nur vorübergehend.
Rechtsprechung zu diesen Normen
Amtliche Fundstellen
Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.
Zur dauerhaften und erheblichen Entstellung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB bei einer Gesichtstätowierung.
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.
Volltext beim Bundesjustizministerium ↗Gesetzestext
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.