Strafrecht · Definition

Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

§ 223 StGB

Was versteht man unter „Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)“?

Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes, gleichgültig ob nur vorübergehend.

Rechtsprechung zu diesen Normen

Lederspray-EntscheidungBGH 2 StR 549/89 · BGHSt 37, 106

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 4. Strafsenat 4 StR 495/24Urteil vom 10.04.2025 · zu § 223 StGB

Zur dauerhaften und erheblichen Entstellung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB bei einer Gesichtstätowierung.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 5. Strafsenat 5 StR 157/20Beschluss vom 11.06.2020 · zu § 223 StGB

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 223 StGB · Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Wird geprüft in

Körperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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