Strafrecht · Definition

Vermögensschaden (Betrug)

§ 263 StGB

Vermögensschaden ist die Vermögensminderung im Vergleich der wirtschaftlichen Vermögenslage vor und nach der Verfügung (juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff der h.M.).

Klausurformel – so schreibst du es

Vermögensschaden liegt vor, wenn der durch die Verfügung verursachte Vermögensabfluss durch die erlangte Gegenleistung nicht voll kompensiert wird.

Wird geprüft in

Betrug (§ 263 StGB)Vermögensdelikte · Prüfungsschema ansehen →

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