Strafrecht · Definition
Vermögensschaden (Betrug)
§ 263 StGB
Vermögensschaden ist die Vermögensminderung im Vergleich der wirtschaftlichen Vermögenslage vor und nach der Verfügung (juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff der h.M.).
Klausurformel – so schreibst du es
Vermögensschaden liegt vor, wenn der durch die Verfügung verursachte Vermögensabfluss durch die erlangte Gegenleistung nicht voll kompensiert wird.