Strafrecht · Definition

Putativnotwehr

§ 32 StGB§ 16 StGB analog

Der Täter nimmt irrig eine Notwehrlage an, die objektiv nicht besteht. Es liegt ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor; nach h.M. (eingeschränkte Schuldtheorie) entfällt die Vorsatzschuld.

Wird geprüft in

Notwehr & rechtfertigender Notstand (§§ 32, 34 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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