Strafrecht · Definition

Aberratio ictus

§ 16 StGB§ 22 StGB

Was versteht man unter „Aberratio ictus“?

Der Täter visiert ein konkretes Objekt an, trifft aber aufgrund eines Fehlgehens der Tat ein anderes. Nach h.M. (Konkretisierungstheorie) liegt am ursprünglichen Objekt Versuch, am getroffenen Objekt ggf. Fahrlässigkeit vor.

Rechtsprechung zu diesen Normen

Schreckschuss / Geistliche-FallBGH GSSt 1/57 · BGHSt 11, 268VerbotsirrtumBGH GSSt 2/51 · BGHSt 2, 194Rose-RosahlPreußisches Obertribunal – · GA 7, 322

Amtliche Fundstellen

Höchstrichterliche Entscheidungen zu den einschlägigen Normen, mit amtlichem Leitsatz. Quelle: Bundesjustizministerium, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG.

BGH 4. Strafsenat 4 StR 168/21Beschluss vom 19.10.2022 · zu § 16 StGB

Ein milderes Gesetz im Sinne des § 16 Abs. 2 StGB ist allein eine privilegierende lex specialis . Diese Voraussetzung erfüllt § 184c Abs. 1 StGB im Verhältnis zu § 184b Abs. 1 StGB nicht.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 3. Strafsenat 3 StR 52/20Beschluss vom 10.06.2020 · zu § 16 StGB

Der für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot erforderliche mindestens bedingte Vorsatz muss sich auf die Existenz des gegen den ausländischen Verein verfügten vollziehbaren Verbots erstrecken. Dies setzt voraus, dass der Täter - zumindest in laienhafter Parallelwertung - eine hinreichend deutliche Vorstellung davon hat. Der Irrtum über das …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 3. Strafsenat 3 StR 306/23Beschluss vom 31.10.2023 · zu § 22 StGB

1. Unter einem Angriff im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB ist eine in militärische Feindseligkeiten eingebundene Gewaltanwendung gegen einen Gegner zu verstehen, unabhängig davon, ob sie offensiv oder defensiv geschieht. 2. Die Tatbestände des - gegebenenfalls versuchten - Mordes und der gefährlichen Körperverletzung können mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes …

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗
BGH 1. Strafsenat 1 StR 146/23Beschluss vom 18.10.2023 · zu § 22 StGB

Bei § 75a Abs. 1 Alt. 1 IfSG i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 1 IfSG in der Fassung vom 28. Mai 2021 handelt es sich um ein Allgemeindelikt.

Volltext beim Bundesjustizministerium ↗

Gesetzestext

§ 16 StGB · Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

§ 22 StGB · Begriffsbestimmung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

Amtlicher Wortlaut. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung im Bundesgesetzblatt.

Wird geprüft in

Versuch (§§ 22, 23 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitTatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtum
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen