Strafrecht · Definition

Aberratio ictus

§ 16 StGB§ 22 StGB

Der Täter visiert ein konkretes Objekt an, trifft aber aufgrund eines Fehlgehens der Tat ein anderes. Nach h.M. (Konkretisierungstheorie) liegt am ursprünglichen Objekt Versuch, am getroffenen Objekt ggf. Fahrlässigkeit vor.

Wird geprüft in

Versuch (§§ 22, 23 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

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