BGH · 6. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 02.11.2023 – 6 StR 128/23

6 StR 128/23 · 02.11.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 211 StGB§§ 211ff StGB§ 212 Abs 1 StGB§ 217 StGB vom 10.03.1987§ 218 Abs 1 StGB§ 222 StGB§ 261 StPO§ 267 StPO

Prüfungsschemata dazu

Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

HeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)TotschlagTötung auf VerlangenObjektive ZurechnungVertrauensgrundsatzPflichtwidrigkeitszusammenhangEigenverantwortliche Selbstgefährdung
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