Strafrecht · Definition
Habgier
§ 211 StGB
Ungezügeltes und rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um jeden Preis – der Vermögensvorteil dominiert das Tatmotiv.
Strafrecht · Definition
Ungezügeltes und rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um jeden Preis – der Vermögensvorteil dominiert das Tatmotiv.