Strafrecht · Definition

Habgier

§ 211 StGB

Ungezügeltes und rücksichtsloses Streben nach Vermögensvorteilen um jeden Preis – der Vermögensvorteil dominiert das Tatmotiv.

Wird geprüft in

Mord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)Delikte gegen die Person · Prüfungsschema ansehen →

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TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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