BGH · Strafrecht

Katzenkönig-Fall

3 StR 256/88 · 1988-09-15

Leitsätze

Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn der Hintermann den unmittelbaren Täter durch hervorgerufene Wahnvorstellungen bewusst in einen vermeidbaren Verbotsirrtum versetzt. Die Tatherrschaft des Hintermanns ergibt sich aus seinem überlegenen Wissen über die Unrechtswertung.

Sachverhalt

Eine Frau brachte ihren Bekannten dazu, eine andere Frau zu töten, indem sie ihm einredete, der „Katzenkönig" werde Millionen Menschen umbringen, wenn die Frau nicht sterbe. Der Täter glaubte fest an diese spirituelle Erpressung und unterlag damit einem Verbotsirrtum.

Zitierte Normen

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB§ 17 StGB§ 211 StGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)VerbotsirrtumMord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzessVerbotsirrtumWahndeliktVermeidbarkeit des Verbotsirrtums (§ 17 S. 2 StGB)HeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)Totschlag
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