Strafrecht · Definition

Qualifikationsloses doloses Werkzeug

§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Der Vordermann handelt vorsätzlich, ihm fehlt aber die für ein Sonderdelikt erforderliche Tätereigenschaft (z.B. Amtsträgereigenschaft). Strittig, ob der Hintermann unmittelbarer oder mittelbarer Täter ist.

Wird geprüft in

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
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