Strafrecht · Definition
Qualifikationsloses doloses Werkzeug
§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB
Der Vordermann handelt vorsätzlich, ihm fehlt aber die für ein Sonderdelikt erforderliche Tätereigenschaft (z.B. Amtsträgereigenschaft). Strittig, ob der Hintermann unmittelbarer oder mittelbarer Täter ist.