Zweiter Abschnitt — Die Tat · Erster Titel — Grundlagen der Strafbarkeit

§ 17 StGB – Verbotsirrtum

Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

§ 17 StGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Prüfungsschemata

Verbotsirrtum

Definitionen zu § 17 StGB

VerbotsirrtumWahndeliktVermeidbarkeit des Verbotsirrtums (§ 17 S. 2 StGB)

Streitstände

Behandlung des ErlaubnistatbestandsirrtumsErlaubnistatumstandsirrtum – vier konkurrierende Theorien (vertiefte Sicht)

Klausuren, in denen § 17 StGB drankommt

Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre · SchwerpunktHeaven · SchwerpunktSegeltour mit Folgen · SchwerpunktDer gierige Arzt · SchwerpunktAus dem Ruder gelaufen · SchwerpunktIm Schwitzkasten · SchwerpunktDie Sandviper · SchwerpunktKorn und Schrot · SchwerpunktEin nervenaufreibender Urlaub · SchwerpunktSchwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig? · Schwerpunkt

Rechtsprechung zu § 17 StGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 20.03.2025 – III ZR 261/23Zu den Voraussetzungen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums beim Betreiben unerlaubter Einlagengeschäfte nach dem Kreditwesengesetz, wenn sich der Täte…BGH, Beschluss v. 10.06.2020 – 3 StR 52/20Der für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot erforderliche mindestens bedingte Vorsatz muss sich auf…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StGB