Strafrecht · Definition

Mittäterexzess

§ 25 Abs. 2 StGB

Handlungen eines Mittäters, die vom gemeinsamen Tatplan nicht gedeckt sind. Solche Exzesse werden den anderen Mittätern nicht zugerechnet – sie haften nur für planmäßige Tatbeiträge und gewöhnliche erwartbare Abweichungen.

Wird geprüft in

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)Strafrecht AT · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

TatbestandsirrtumVerbotsirrtumErlaubnistatbestandsirrtumTatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaft
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen