BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20
4 StR 19/20 · 05.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.