BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20

4 StR 19/20 · 05.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 222 StGB§ 229 StGB§ 308 Abs 1 StGB§ 308 Abs 6 StGB

Prüfungsschemata dazu

Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Objektive ZurechnungVertrauensgrundsatzPflichtwidrigkeitszusammenhangEigenverantwortliche Selbstgefährdung
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