Siebzehnter Abschnitt — Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§ 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung
Strafgesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 229 StGB in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu § 229 StGB
Streitstände
Klausuren, in denen § 229 StGB drankommt
Das Segelboot · SchwerpunktVerletzung mit Folgen · SchwerpunktDer praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen · SchwerpunktVertauscht, verkehrt, verfahren · SchwerpunktExamensklausur: Das Kind raucht mit · StaatsexamenReferendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz · StaatsexamenFortgeschrittenenklausur: Strohfeuer · SchwerpunktNox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland · SchwerpunktEin ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga · SchwerpunktEin nervenaufreibender Urlaub · Schwerpunkt
Rechtsprechung zu § 229 StGB
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.