Abschnitt 1 — Inhalt der Schuldverhältnisse · Titel 1 — Verpflichtung zur Leistung

§ 275 BGB – Ausschluss der Leistungspflicht

Bürgerliches Gesetzbuch · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat. (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann. (4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.

§ 275 BGB in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu § 275 BGB

Echte UnmöglichkeitAbsolutes FixgeschäftKonkretisierung der GattungsschuldObjektive UnmöglichkeitSubjektive UnmöglichkeitFaktische Unmöglichkeit (§ 275 II BGB)Personale Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)BeschaffungsrisikoLeistungsgefahr (Sachgefahr)Anfängliche UnmöglichkeitEchte (unüberwindliche) UnmöglichkeitFaktische/Praktische Unmöglichkeit (unechte Unmöglichkeit)Persönliche Unzumutbarkeit (psychische Unmöglichkeit)Vorübergehende UnmöglichkeitSachgefahr / LeistungsgefahrQualitative Unmöglichkeit

Streitstände

Wann ist eine vorübergehende Unmöglichkeit der endgültigen Unmöglichkeit gleichzustellen?

Klausuren, in denen § 275 BGB drankommt

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Rechtsprechung zu § 275 BGB

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 12.03.2026 – IX ZR 81/251. Erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einem Finanzdienstleistungsinstitut eine Weisung für die Geschäftsführung, bis zur Klär…BGH, Urteil v. 08.10.2025 – VIII ZR 18/24Auch die Veräußerung von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werd…BGH, Urteil v. 25.06.2024 – X ZR 97/231. Eine Verantwortlichkeit des Gläubigers im Sinne von § 323 Abs. 6 Fall 1 BGB und § 326 Abs. 2 Satz 1 Fall 1 BGB kann auch dann anzunehmen sein, wenn…BGH, Urteil v. 06.03.2024 – VIII ZR 363/211. Ist ein Hotelbetrieb durch das Verbot einer Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken als Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie da…BGH, Urteil v. 24.01.2024 – XII ZR 123/221. Zur Frage der Unmöglichkeit der von einem Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistung aufgrund eines im Vertragszeitraum geltenden Beherbergungsverb…BGH, Urteil v. 18.10.2023 – VIII ZR 307/201. Ist dem Verkäufer einer Forderung deren Übertragung auf den Käufer nicht möglich, weil die Forderung nicht besteht, liegt ein vom allgemeinen Leist…BGH, Urteil v. 11.10.2023 – XII ZR 87/221. Zur Frage der Unmöglichkeit der vom Vermieter einer Segelyacht geschuldeten Leistung aufgrund der im Vertragszeitraum geltenden Schutzmaßnahmen zur…BGH, Urteil v. 27.04.2023 – VII ZR 144/221. Verpflichtet sich eine Fotografin zur fotografischen Begleitung einer kirchlichen Hochzeit und der sich anschließenden Feier, wird die geschuldete …
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