Zivilrecht · Definition

Persönliche Unzumutbarkeit

§ 275 Abs. 3 BGB

Ein Leistungsverweigerungsrecht für den Fall, dass dem Schuldner die Erbringung einer höchstpersönlichen Leistung unter Abwägung des Hindernisses mit dem Gläubigerinteresse nicht zugemutet werden kann.

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