Zivilrecht · Definition
Persönliche Unzumutbarkeit
§ 275 Abs. 3 BGB
Ein Leistungsverweigerungsrecht für den Fall, dass dem Schuldner die Erbringung einer höchstpersönlichen Leistung unter Abwägung des Hindernisses mit dem Gläubigerinteresse nicht zugemutet werden kann.