BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.10.2023 – XII ZR 87/22

XII ZR 87/22 · 11.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Unmöglichkeit der vom Vermieter einer Segelyacht geschuldeten Leistung aufgrund der im Vertragszeitraum geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie (im Anschluss an Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - XII ZR 101/21, NJW-RR 2023, 514 m.w.N.). 2. Für den Mieter einer Segelyacht kann grundsätzlich ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, wenn der geplante Segeltörn aufgrund von hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht in der geplanten Form stattfinden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - XII ZR 101/21, NJW-RR 2023, 514 m.w.N.). 3. Nur wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist, kann nach § 313 Abs. 3 BGB der benachteiligte Teil - als ultima ratio - vom Vertrag zurücktreten oder bei Dauerschuldverhältnissen den Vertrag kündigen, wenn dies auch dem anderen Vertragsteil zumutbar ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - XII ZR 101/21 - NJW-RR 2023, 514 m.w.N.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 275 Abs 1 BGB§ 275 Abs 4 BGB§ 313 Abs 1 BGB§ 313 Abs 3 BGB§ 326 Abs 1 S 1 Halbs 1 BGB§ 543 Abs 1 BGB§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB§ 1 CoronaVV SH 4

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Echte UnmöglichkeitAbsolutes FixgeschäftKonkretisierung der GattungsschuldObjektive UnmöglichkeitSubjektive UnmöglichkeitFaktische Unmöglichkeit (§ 275 II BGB)Personale Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)BeschaffungsrisikoLeistungsgefahr (Sachgefahr)Anfängliche UnmöglichkeitEchte (unüberwindliche) UnmöglichkeitFaktische/Praktische Unmöglichkeit (unechte Unmöglichkeit)Persönliche Unzumutbarkeit (psychische Unmöglichkeit)Vorübergehende UnmöglichkeitSachgefahr / LeistungsgefahrQualitative UnmöglichkeitGeschäftsgrundlageWegfall der Geschäftsgrundlage
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