Zivilrecht · Definition

Absolutes Fixgeschäft

§ 275 BGB

Ein absolutes Fixgeschäft liegt vor, wenn die Leistung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden kann und eine verspätete Leistung sinnlos wäre, sodass Unmöglichkeit (§ 275 BGB) eintritt.

Verwandte Begriffe

Relatives FixgeschäftWillenserklärungRechtsgeschäftErklärungsbewusstseinAngebot (Antrag)Annahme
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen