BVerfG · 1. Senat

BVerfG, Beschluss v. 30.06.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17

1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 · 30.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt unter Umständen das Vertrauen in den Bestand der Rechtslage als Grundlage von Investitionen in das Eigentum. Das setzt aber eine eigentumsfähige Rechtsposition voraus. 2. Art. 12 Abs. 1 GG kann eine Übergangsregelung gebieten, wenn eine in der Vergangenheit in erlaubter Weise ausgeübte Berufstätigkeit künftig unzulässig ist. Hingegen bietet Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen Vertrauensschutz wegen frustrierter Investitionen, die mit Blick auf eine künftige unternehmerische Tätigkeit erfolgt sind. 3. Der allgemeine Vertrauensschutz nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ergänzt die spezifischen Vertrauensschutzverbürgungen der besonderen Freiheitsrechte. Das Kriterium der Rückwirkung kann Aufschluss darüber geben, ob eine Rechtsänderung schutzwürdige Stabilitätserwartungen enttäuscht, also nicht bloß die allgemeine Erwartung betrifft, das geltende Recht werde unverändert fortbestehen. Die durch Verhältnismäßigkeitsanforderungen konkretisierten verfassungsrechtlichen Grenzen der Rückwirkung finden über das Steuerrecht hinaus auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 2 Abs 1 GGArt 3 Abs 1 GGArt 12 Abs 1 GGArt 14 Abs 1 GGArt 19 Abs 3 GGArt 20 Abs 3 GG§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGGEGRL 28/2009Art 51 Abs 1 S 1 EUGrdRChEULeitl 200/2014EURL 2018/2001SeeAnlVArt 2 StromEEAEG/EERÄndG vom 25.05.2020§ 9 WindSeeG§ 10 WindSeeG§ 23 WindSeeG§ 24 Abs 1 WindSeeG§ 26 Abs 1 WindSeeG§ 26 Abs 2 WindSeeG§ 39 Abs 1 WindSeeG§ 41 WindSeeG§ 46 Abs 3 WindSeeG§ 46 Abs 5 WindSeeG§ 66 Abs 1 WindSeeG§ 66 Abs 2 WindSeeG§ 77 Abs 1 S 1 Nr 1 WindSeeG§ 77 Abs 1 S 1 Nr 2 WindSeeG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Folgenbeseitigungsanspruch

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Intertemporale FreiheitsrechteGesetzesvorbehaltSchutzpflichtenAllgemeine HandlungsfreiheitVerfassungsmäßige OrdnungAllgemeines PersönlichkeitsrechtInformationelle SelbstbestimmungGrundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer SystemeKörperliche UnversehrtheitFreiheit der PersonAllgemeines Persönlichkeitsrecht (als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB)Allgemeines PersönlichkeitsrechtChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte VerwaltungspraxisBerufEinrichtungsgarantien
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