Öffentliches Recht · Definition
Antizipierte Verwaltungspraxis
Art. 3 Abs. 1 GG
Situation, in der eine Behörde erstmals nach einer neuen Verwaltungsvorschrift handelt und der Bürger bereits einen Gleichbehandlungsanspruch geltend machen kann.
Öffentliches Recht · Definition
Situation, in der eine Behörde erstmals nach einer neuen Verwaltungsvorschrift handelt und der Bürger bereits einen Gleichbehandlungsanspruch geltend machen kann.