Öffentliches Recht · Definition

Antizipierte Verwaltungspraxis

Art. 3 Abs. 1 GG

Situation, in der eine Behörde erstmals nach einer neuen Verwaltungsvorschrift handelt und der Bürger bereits einen Gleichbehandlungsanspruch geltend machen kann.

Wird geprüft in

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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