BVerfG · Öffentliches Recht

Apothekenurteil

1 BvR 596/56 · 1958-06-11

Leitsätze

Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Berufsfreiheit als einheitliches Grundrecht; jedoch sind Eingriffe in drei Stufen abzugrenzen. Erste Stufe: Berufsausübungsregelungen (Wie); Zweite Stufe: subjektive Zulassungsvoraussetzungen; Dritte Stufe: objektive Zulassungsvoraussetzungen. Objektive Zulassungsvoraussetzungen sind nur zur Abwehr schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zulässig.

Sachverhalt

Ein Apotheker beantragte die Konzession zum Betrieb einer Apotheke in Bayern. Sie wurde versagt, weil die Bedarfsklausel des bayerischen Apothekengesetzes erfüllt sei (genügend Apotheken vor Ort).

Zitierte Normen

Art. 12 GGArt. 3 GG

Prüfungsschemata dazu

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

BerufChancengleichheit der ParteienNeutralitätspflicht (Regierung)Ermessensleitende VerwaltungsvorschriftAntizipierte Verwaltungspraxis
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