I. — Die Grundrechte
Art 3 GG
Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art 3 GG in der Klausur
Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.
Prüfungsschemata
Definitionen zu Art 3 GG
Streitstände
Sind Gesetze zulässig, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen vorschreiben?Wann verletzen Äußerungen von Regierungsmitgliedern über politische Gegner die Chancengleichheit der Parteien?Welche Anforderungen stellt der allgemeine Gleichheitssatz an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen?
Rechtsprechung zu Art 3 GG
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.
BVerfG, Beschluss v. 22.07.2026 – 2 BvR 319/26Auch wenn der Exekutive zulässigerweise ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, so ist sie im Rechtsstaat niemals „völlig frei“. Sie ist an …BVerfG, Beschluss v. 14.04.2026 – 1 BvR 2490/241. Im Zivilprozess gewährleistet das Recht auf prozessuale „Waffengleichheit“ die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor Gericht.…BGH, Beschluss v. 18.02.2026 – XII ZB 254/251. Die aus dem islamischen Rechtskreis herrührende Rechtsfigur der Brautgabe betrifft jedenfalls in ihrer typischen, nicht überwiegend unterhaltsrecht…BGH, Urteil v. 05.02.2026 – III ZR 74/25Fernunterrichtsschutzgesetz Der Senat ist nicht mit der für eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 80 BVerfGG erforderlichen Sicherheit von d…BGH, Urteil v. 21.01.2026 – VIII ZR 247/241. Bei der Einbringung vermieteten und an den Mieter überlassenen Wohnraums durch den vermietenden Alleineigentümer in eine aus ihm, seiner Ehefrau un…BVerfG, Beschluss v. 07.05.2025 – 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2197/231. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bei Kostendämpfungsmaßnahmen mit dem Ziel, die finanzielle Stabilität des Systems der gesetzli…BVerfG, Urteil v. 26.03.2025 – 2 BvR 1505/201. Die Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG setzt einen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraus, der nach der vom Bundesverfassungsgericht…BVerfG, Urteil v. 14.01.2025 – 1 BvR 548/221. Als Gebühren lassen sich öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstehen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen durch eine öffentlich-…