Öffentliches Recht · Streitstand

Sind Gesetze zulässig, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen vorschreiben?

Art. 38 Abs. 1 S. 1 GGArt. 3 Abs. 2 S. 2 GG

Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.

Welche Auffassung ist herrschend?

Solche Gesetze sind verfassungswidrig, da sie den Erfolgswert der Stimmen und die Freiheit der Wahl beeinträchtigen.

  • Eingriff in die passive Wahlgleichheit und die Programmfreiheit der Parteien.
  • Das Parlament muss Repräsentation des ganzen Volkes sein, nicht Spiegelbild einzelner Gruppen.

Mindermeinung

Was sagt die Gegenauffassung?

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Wie entscheidet man das in der Klausur?

Der Grundsatz der Wahlgleichheit verlangt die formale Gleichbehandlung aller Bewerber. Eine Quotierung greift unzulässig in den demokratischen Wettbewerb ein.

Wird relevant in

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

Chancengleichheit der ParteienAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der Wahl
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