Öffentliches Recht · Streitstand

Sind Gesetze zulässig, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen vorschreiben?

Art. 38 Abs. 1 S. 1 GGArt. 3 Abs. 2 S. 2 GG

Herrschende Meinung · BVerfG / h.M.

Solche Gesetze sind verfassungswidrig, da sie den Erfolgswert der Stimmen und die Freiheit der Wahl beeinträchtigen.

  • Eingriff in die passive Wahlgleichheit und die Programmfreiheit der Parteien.
  • Das Parlament muss Repräsentation des ganzen Volkes sein, nicht Spiegelbild einzelner Gruppen.

Mindermeinung

TODO

  • TODO

Stellungnahme für die Klausur · Folge der h.M.

Der Grundsatz der Wahlgleichheit verlangt die formale Gleichbehandlung aller Bewerber. Eine Quotierung greift unzulässig in den demokratischen Wettbewerb ein.

Wird relevant in

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Definitionen

Chancengleichheit der ParteienAllgemeinheit der WahlUnmittelbarkeit der WahlFreiheit der WahlGleichheit der WahlGeheimheit der Wahl
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