Öffentliches Recht · Definition

Freiheit der Wahl

Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG

Wahlrechtsgrundsatz, der die Ausübung des Wahlrechts ohne staatlichen oder privaten Zwang sowie den Schutz vor Beeinflussung der Wahlentscheidung sichert.

Verwandte Begriffe

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte Demokratie
Wende es an: Fall durchklicken →Alle Definitionen