Öffentliches Recht · Definition
Freiheit der Wahl
Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
Wahlrechtsgrundsatz, der die Ausübung des Wahlrechts ohne staatlichen oder privaten Zwang sowie den Schutz vor Beeinflussung der Wahlentscheidung sichert.
Öffentliches Recht · Definition
Wahlrechtsgrundsatz, der die Ausübung des Wahlrechts ohne staatlichen oder privaten Zwang sowie den Schutz vor Beeinflussung der Wahlentscheidung sichert.