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Öffentliches Recht · Grundrechte

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Art. 3 Abs. 1 GG

Prüfung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

Aufbau

  1. I. Ungleichbehandlung von wesentlich GleichemVergleichspaar bilden; gemeinsamer Oberbegriff.
  2. II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
  3. 1. Prüfungsmaßstab (neue Formel)Vom bloßen Willkürverbot bis zur strengen Verhältnismäßigkeit — je nach Personen-/Verhaltensbezug und Grundrechtsnähe.
  4. 2. Legitimer Differenzierungsgrund
  5. 3. Verhältnismäßigkeit der Differenzierung (bei strengem Maßstab)
  6. III. Ergebnis

Typische Klausurfehler

  • Neue Formel (BVerfG): Bindung steigt mit Personenbezug und Annäherung an Freiheitsrechte.
  • Abgrenzung Willkürkontrolle ↔ Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Schemata