Öffentliches Recht · Grundrechte
Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)
Art. 3 Abs. 1 GG
Prüfung eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
Aufbau
- I. Ungleichbehandlung von wesentlich GleichemVergleichspaar bilden; gemeinsamer Oberbegriff.
- II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- 1. Prüfungsmaßstab (neue Formel)Vom bloßen Willkürverbot bis zur strengen Verhältnismäßigkeit — je nach Personen-/Verhaltensbezug und Grundrechtsnähe.
- 2. Legitimer Differenzierungsgrund
- 3. Verhältnismäßigkeit der Differenzierung (bei strengem Maßstab)
- III. Ergebnis
Typische Klausurfehler
- Neue Formel (BVerfG): Bindung steigt mit Personenbezug und Annäherung an Freiheitsrechte.
- Abgrenzung Willkürkontrolle ↔ Verhältnismäßigkeitsprüfung.