Öffentliches Recht · Definition
Neutralitätspflicht (Regierung)
Art. 21 Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GG
Gebot an Regierungsmitglieder, bei der Nutzung staatlicher Ressourcen und in amtlicher Funktion auf parteipolitische Äußerungen zu verzichten.
Öffentliches Recht · Definition
Gebot an Regierungsmitglieder, bei der Nutzung staatlicher Ressourcen und in amtlicher Funktion auf parteipolitische Äußerungen zu verzichten.