Öffentliches Recht · Definition

Neutralitätspflicht (Regierung)

Art. 21 Abs. 1 GGArt. 3 Abs. 1 GG

Gebot an Regierungsmitglieder, bei der Nutzung staatlicher Ressourcen und in amtlicher Funktion auf parteipolitische Äußerungen zu verzichten.

Wird geprüft in

Gleichheitsprüfung (Art. 3 Abs. 1 GG)Grundrechte · Prüfungsschema ansehen →

Verwandte Begriffe

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