BGH · 4. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 07.10.2020 – IV ZR 69/20

IV ZR 69/20 · 07.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 684 S 1 BGB§ 812 BGB§ 2038 Abs 1 S 1 BGB§ 2038 Abs 1 S 2 BGB§ 2038 Abs 2 BGB

Prüfungsschemata dazu

Unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 678, 684 BGB)LeistungskondiktionEingriffskondiktion (Nichtleistungskondiktion)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)RückgriffskondiktionErlangtes EtwasLeistungRechtsgrundlosigkeitEingriffskondiktionSaldotheorieFaktisches Vertragsverhältnis / Faktischer VertragAbstraktionsprinzipZweckverfehlungskondiktionBerechtigte GoA als Rechtsgrund i.S.v. § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGBLeistungskondiktionEingriffskondiktionCondictio indebitiCondictio ob rem (condictio causa data causa non secuta)SaldotheorieZwei-Kondiktionen-TheorieModifizierte Zwei-Kondiktionen-Theorie / Gegenleistungskondiktion
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