BGH · 4. Strafsenat

BGH, Urteil v. 14.01.2021 – 4 StR 95/20

4 StR 95/20 · 14.01.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Zur rechtlichen Bewertung eines Alternativvorsatzes, wenn sich dieser auf die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger bezieht. 2. Die Verbindung eines Strafbefehlsverfahrens zu einem erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 StPO hat zur Folge, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht mehr zurückgenommen werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 15 StGB§ 22 StGB§ 23 StGB§ 52 StGB§ 224 Abs 1 Nr 2 StGB§ 224 Abs 2 StGB§ 4 Abs 1 StPO§ 5 StPO§ 411 Abs 3 StPO

Prüfungsschemata dazu

Verbrechensaufbau (TB · RW · Schuld)Fahrlässigkeitsdelikt (Aufbau, z.B. §§ 222, 229 StGB)Versuch (§§ 22, 23 StGB)KonkurrenzenKörperverletzung / Gefährliche KV (§§ 223, 224 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Dolus directus 1. und 2. GradesDolus eventualis (Bedingter Vorsatz)Bewusste FahrlässigkeitDolus generalisErlaubtes RisikoAberratio ictusUnmittelbares Ansetzen (Versuchsbeginn)VersuchWahndeliktUntauglicher VersuchTateinheit (§ 52 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)Mitbestrafte NachtatNatürliche HandlungseinheitGefährliches WerkzeugDas Leben gefährdende BehandlungAbstrakt-konkrete Eignung (gefährliches Werkzeug)Gefährliche Körperverletzung
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