Strafrecht · Definition

Tateinheit (§ 52 StGB)

§ 52 StGB

Tateinheit (Idealkonkurrenz) liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Es wird nur auf eine Strafe erkannt, die dem schwersten Gesetz entnommen wird (Asperationsprinzip in den Grenzen aller verletzten Gesetze).

Verwandte Begriffe

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