Erster Abschnitt — Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 5 StPO – Maßgebendes Verfahren

Strafprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.

Rechtsprechung zu § 5 StPO

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BGH, Urteil v. 14.01.2021 – 4 StR 95/201. Zur rechtlichen Bewertung eines Alternativvorsatzes, wenn sich dieser auf die Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträ…
Dazu eine Klausur schreiben →Alle Normen im StPO