Erster Abschnitt — Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§ 5 StPO – Maßgebendes Verfahren
Strafprozessordnung · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de
Wortlaut
Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.
Rechtsprechung zu § 5 StPO
Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.