BGH · 3. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 19.12.2023 – 3 StR 160/22

3 StR 160/22 · 19.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Die Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO erfordert nicht die Feststellung oder den konkreten Verdacht einer Absicht der Prozessverschleppung. 2. Wird ein Beweisantrag nach Fristablauf gemäß § 244 Abs. 6 Satz 4 Halbsatz 1 StPO im Urteil abgelehnt, so ist eine rechtsfehlerhafte Begründung unschädlich, wenn das Tatgericht ihn ohne Rechtsfehler hätte zurückweisen dürfen und die Ablehnungsgründe vom Revisionsgericht aufgrund des Urteilsinhalts nachgebracht werden können. 3. Für die Prüfung, ob nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB der Täter „im Inland betroffen ... wird“ und seine „Auslieferung nicht ausführbar ist“, ist der Zeitpunkt des Urteils in der letzten Tatsacheninstanz, nicht derjenige der revisionsgerichtlichen Entscheidung, maßgebend.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 Abs 2 Nr 2 StGB§ 25 Abs 2 StGB§ 27 Abs 1 StGB§ 52 StGB§ 129a Abs 1 Nr 1 StGB§ 129b Abs 1 S 1 StGB§ 129b Abs 1 S 2 StGB§ 211 Abs 2 StGB§ 244 Abs 3 S 3 Nr 2 StPO§ 244 Abs 4 S 1 StPO§ 244 Abs 4 S 2 StPO§ 244 Abs 5 S 2 StPO§ 244 Abs 6 S 1 StPO§ 244 Abs 6 S 2 StPO§ 244 Abs 6 S 3 StPO§ 244 Abs 6 S 4 StPO§ 8 Abs 1 Nr 1 VStGB§ 8 Abs 1 Nr 9 VStGB

Prüfungsschemata dazu

Täterschaft & Teilnahme (§§ 25–27 StGB)KonkurrenzenMord / Totschlag (§§ 211, 212 StGB)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

TatherrschaftMittelbare TäterschaftMittäterschaftQualifikationsloses doloses WerkzeugTäter hinter dem TäterMittäterexzessBeihilfeTateinheit (§ 52 StGB)Gesetzeskonkurrenz (unechte Konkurrenz)Mitbestrafte NachtatNatürliche HandlungseinheitHeimtückeNiedrige BeweggründeHabgierVerdeckungsabsichtGrausam (Mordmerkmal)Mit gemeingefährlichen Mitteln (Mordmerkmal)Ermöglichungsabsicht (Mordmerkmal)
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