BVerfG · 2. Senat

BVerfG, Beschluss v. 17.09.2013 – 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10

2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 · 17.09.2013 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinnen und Wählern sowie die Freiheit des Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. 2. In der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes liegt ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, der im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann. Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen und bedarf einer Rechtsgrundlage, die den Grundsätzen des Gesetzesvorbehalts genügt. 3. Die im Jahr 1990 mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) (BGBl I S. 2954 <2970>) geschaffenen § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BVerfSchG stellen eine dem Vorbehalt des Gesetzes genügende Rechtsgrundlage für die Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages dar, auch wenn darin nicht ausdrücklich auf die Rechte der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Bezug genommen wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 20 Abs 2 S 2 GGArt 28 Abs 1 GGArt 38 Abs 1 S 2 GGArt 65 S 2 GGArt 93 Abs 1 Nr 4a GG§ 24 Abs 1 BVerfGG§ 64 Abs 3 BVerfGG§ 90 Abs 1 BVerfGG§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG§ 2 Abs 1 S 2 BVerfSchG§ 3 Abs 1 Nr 1 BVerfSchG§ 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG§ 8 Abs 1 S 1 BVerfSchG

Prüfungsschemata dazu

Grundrechtsprüfung – Freiheitsrecht (Schutzbereich · Eingriff · Rechtfertigung)FolgenbeseitigungsanspruchVerfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG)Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG)Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG)

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

RepublikprinzipDemokratieprinzipVolkssouveränitätLegitimationsketteRepräsentative DemokratieDirekte DemokratiePlebiszitVolksbefragungRechtsstaatsprinzipGewaltenteilungLegislativeExekutiveJudikativeVorrang des GesetzesVorbehalt des GesetzesWesentlichkeitstheorieEingriffsverwaltungLeistungsverwaltung
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