VI. — Die Bundesregierung

Art 65 GG

Grundgesetz · amtlicher Wortlaut, Quelle gesetze-im-internet.de

Wortlaut

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Art 65 GG in der Klausur

Wo diese Norm geprüft wird, was man darunter subsumiert und woran sie sich entscheidet.

Definitionen zu Art 65 GG

Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz)RessortprinzipKollegialprinzipStaatssekretär

Rechtsprechung zu Art 65 GG

Amtliche Leitsätze von BGH und BVerfG, mit Aktenzeichen und Datum.

BVerfG, Urteil v. 15.06.2022 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/201. Für den Bundeskanzler gelten die Maßgaben zur Abgrenzung des Handelns in amtlicher Funktion von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen We…BVerfG, Beschluss v. 17.09.2013 – 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/101. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet eine von staatlicher Beeinflussung freie Kommunikationsbeziehung zwischen dem Abgeordneten und den Wählerinn…
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