Öffentliches Recht · Definition
Staatssekretär
Art. 65 S. 2 GG
Spitzenbeamter oder politischer Beamter, der den Minister bei der Leitung des Ressorts unterstützt.
Öffentliches Recht · Definition
Spitzenbeamter oder politischer Beamter, der den Minister bei der Leitung des Ressorts unterstützt.